Vertrauliches Kündigungsschreiben am Arbeitsplatz

Kündigungsfrist berechnen: gesetzliche Fristen im Überblick (2026)

Du willst kündigen oder hast eine Kündigung erhalten und fragst dich, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet? Die Kündigungsfrist zu berechnen ist gar nicht so schwer, wenn du die Regeln kennst. Entscheidend sind § 622 BGB, dein Arbeitsvertrag und ein eventueller Tarifvertrag. Dieser Ratgeber erklärt dir die gesetzlichen Fristen, die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und wie du Zugang und Fristende richtig bestimmst. Den nächsten Job findest du danach in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop • Veröffentlicht: 02.09.2026 • 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB).
  • Für Arbeitnehmer gleich: Diese Grundfrist gilt für dich unabhängig davon, wie lange du im Betrieb bist – außer der Vertrag regelt etwas anderes.
  • Für den Arbeitgeber gestaffelt: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen, die der Arbeitgeber einhalten muss – bis zu 7 Monaten nach 20 Jahren.
  • Probezeit: In der Probezeit beträgt die Frist nur zwei Wochen, zu jedem beliebigen Tag.
  • Zugang zählt: Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt – nicht das Datum auf dem Schreiben.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses neben Kalender, Textmarker und Kugelschreiber

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 BGB

Die gesetzliche Kündigungsfrist steht in § 622 BGB. Sie beträgt grundsätzlich vier Wochen – das sind genau 28 Tage, nicht ein Monat – zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Grundfrist gilt sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch für die durch den Arbeitgeber.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Frist und Termin: Die vier Wochen sind die Frist, der 15. oder das Monatsende sind die zulässigen Endtermine. Deine Kündigung muss also so rechtzeitig zugehen, dass zwischen Zugang und dem nächsten zulässigen Termin mindestens 28 Tage liegen. Reicht die Zeit bis zum 15. nicht mehr, gilt das Monatsende – und umgekehrt.

Staffelung nach Betriebszugehörigkeit (Arbeitgeberkündigung)

Für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Staffelung in § 622 Abs. 2 BGB lautet:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
weniger als 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahre 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
ab 5 Jahre 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 8 Jahre 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 10 Jahre 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 12 Jahre 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 15 Jahre 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 20 Jahre 7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Konkret heißt das: Die Kündigungsfrist nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt vier Monate zum Monatsende, nach 20 Jahren sieben Monate. Diese verlängerten Fristen schützen langjährige Beschäftigte. Beachte: Sie gelten ausdrücklich nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Welche Frist gilt für dich als Arbeitnehmer?

Hier liegt ein häufiges Missverständnis: Die gestaffelten Fristen gelten nicht für deine eigene Kündigung. Als Arbeitnehmer kannst du grundsätzlich immer mit der Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen – egal, ob du zwei oder zwanzig Jahre im Betrieb bist.

Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen:

  • Vertragliche Vereinbarung: Im Arbeitsvertrag kann eine längere Frist auch für dich vereinbart sein. Erlaubt ist das, solange deine Frist nicht länger ist als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB).
  • Tarifvertrag: Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, können dort abweichende Fristen festgelegt sein, die Vorrang haben.

Wirf also immer einen Blick in deinen Arbeitsvertrag und prüfe, ob ein Tarifvertrag gilt. Steht dort nichts, bleibt es bei den gesetzlichen vier Wochen.

Sonderfall Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit – längstens sechs Monate – ist die Kündigungsfrist verkürzt: Sie beträgt zwei Wochen und gilt zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt für beide Seiten. So lässt sich das Arbeitsverhältnis in der Anfangsphase unkompliziert und schnell beenden.

Achte aber darauf, ob im Vertrag eine andere Probezeitregelung steht. Ist keine Probezeit vereinbart, gilt von Anfang an die normale Grundfrist.

So berechnest du die Kündigungsfrist Schritt für Schritt

Damit du nicht zu spät kündigst, gehst du am besten in vier Schritten vor:

  1. Frist bestimmen: Welche Frist gilt – die gesetzliche Grundfrist, eine längere Frist aus Vertrag oder Tarifvertrag, oder die verkürzte Probezeitfrist?
  2. Zulässigen Termin festlegen: Ist das Vertragsende an den 15. oder das Monatsende gebunden? Bei der Grundfrist sind beide möglich.
  3. Zugang einplanen: Maßgeblich ist nicht das Datum des Schreibens, sondern wann die Kündigung beim Empfänger ankommt. Plane genug Puffer für die Zustellung ein.
  4. Vom Termin zurückrechnen: Rechne vom gewünschten Endtermin die volle Frist zurück. So weißt du, bis wann die Kündigung spätestens zugehen muss.

Ein Beispiel: Du willst mit der Grundfrist von vier Wochen zum Monatsende ausscheiden. Soll das Arbeitsverhältnis zum 30. November enden, muss die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens 28 Tage vorher, also bis zum 2. November, zugegangen sein. Geht sie später zu, verschiebt sich das Ende auf den nächsten zulässigen Termin.

Tipps für die Berechnung und Online-Tools

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, helfen ein paar Punkte:

  • Nutze einen Kündigungsfristenrechner: Solche Rechner gibt es online, etwa bei Anwaltsportalen. Sie berücksichtigen Frist, Zugang und Termin automatisch.
  • Beachte die Schriftform: Eine Kündigung ist nur mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier wirksam – E-Mail oder Messenger reichen nicht (§ 623 BGB).
  • Weise den Zugang nach: Übergib die Kündigung persönlich mit Empfangsbestätigung oder schicke sie per Einschreiben.
  • Prüfe Arbeits- und Tarifvertrag: Abweichende Fristen gehen der gesetzlichen Grundfrist vor.

Ein Kündigungsfristenrechner ist praktisch, ersetzt aber nicht den Blick in deinen Arbeitsvertrag. Bei Unsicherheit – etwa bei langer Betriebszugehörigkeit oder Tarifbindung – lohnt sich eine Beratung.

Infografik mit Checkliste zur Kündigungsfrist: Schriftform beachten, Zugang nachweisen und vertragliche Fristen prüfen

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist (FAQ)

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?

Bestimme zuerst die geltende Frist (Gesetz, Vertrag oder Tarif), dann den zulässigen Endtermin (15. oder Monatsende). Rechne von diesem Termin die volle Frist zurück und plane den Zugang der Kündigung mit Puffer ein.

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Die Grundfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit.

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren?

Kündigt der Arbeitgeber nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, beträgt die Frist vier Monate zum Monatsende. Für deine eigene Kündigung bleibt es bei vier Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 20 Jahren?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach 20 Jahren gilt eine Frist von sieben Monaten zum Ende des Kalendermonats – die längste gesetzliche Stufe nach § 622 BGB.

Gilt die Staffelung auch für meine eigene Kündigung?

Nein. Die verlängerten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur für die Arbeitgeberkündigung. Als Arbeitnehmer kannst du grundsätzlich mit vier Wochen kündigen, außer Vertrag oder Tarif regeln etwas anderes.

Zählt das Datum des Schreibens oder der Zugang?

Der Zugang. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht wann sie geschrieben oder abgeschickt wurde. Deshalb solltest du den Zugang nachweisen können.

Fazit

Die Kündigungsfrist zu berechnen gelingt, wenn du Frist, zulässigen Termin und Zugang sauber trennst. Die gesetzliche Grundfrist sind vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Für den Arbeitgeber staffeln sich die Fristen nach Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monaten. Prüfe immer deinen Arbeitsvertrag und einen möglichen Tarifvertrag – und nutze im Zweifel einen Kündigungsfristenrechner.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz, § 622 BGB — gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Justiz, § 623 BGB (Schriftform der Kündigung) — gesetze-im-internet.de
  • JuraForum, § 622 BGB – Kündigungsfristen — juraforum.de
  • HRworks, Gesetzliche Kündigungsfristen im BGB — hrworks.de

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