
Die ersten Monate im neuen Job sind eine Kennenlernphase – für dich und für deinen Arbeitgeber. Genau dafür gibt es die Probezeit. In dieser Zeit lässt sich das Arbeitsverhältnis deutlich schneller beenden als danach. Doch wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit wirklich? Wer darf wann kündigen, und worauf musst du achten, wenn du selbst gehen willst? Dieser Ratgeber erklärt dir alle Regeln nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – verständlich und mit konkreten Beispielen. Passende neue Stellen findest du jederzeit in der Jobbörse von meinestelle.de.

Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das regelt § 622 Abs. 3 BGB. Wichtig:
Beispiel: Geht dir die Kündigung am 10. des Monats zu, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen später, also am 24. – unabhängig vom Monatsende.
Die Probezeit ist gesetzlich auf maximal sechs Monate begrenzt (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte längere Probezeit ist insoweit unwirksam. Üblich sind drei oder sechs Monate. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Begriffen, die oft verwechselt werden:
Beide Zeiträume sind meist identisch lang, haben aber unterschiedliche rechtliche Folgen.
In der Regel nicht. Weil das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst nach sechs Monaten Wartezeit gilt, kann in der Probezeit grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Einen Kündigungsgrund musst du also weder nennen noch erfährst du ihn zwingend.
Es gibt aber Ausnahmen mit besonderem Kündigungsschutz – auch in der Probezeit:
Außerdem darf eine Kündigung nie sittenwidrig oder diskriminierend sein (z. B. wegen Herkunft, Geschlecht oder Religion).
Ist die Probezeit vorbei, verlängert sich die Frist. Dann gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB:
| Zeitpunkt | Kündigungsfrist |
|---|---|
| In der Probezeit | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| Nach der Probezeit (Grundfrist) | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats |
| Arbeitgeber nach 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| Arbeitgeber nach 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| Arbeitgeber nach 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
Die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten längeren Fristen gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für deine eigene Kündigung bleibt es ohne abweichende Vereinbarung bei den vier Wochen.
Ja. Tarifverträge können eigene – auch kürzere – Kündigungsfristen für die Probezeit festlegen. Im Arbeitsvertrag kann ebenfalls etwas anderes stehen, allerdings meist nur zu deinen Gunsten (längere Frist) oder im Rahmen geltender Tarifregeln. Prüfe daher immer zuerst deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag, bevor du dich auf die zwei Wochen verlässt.
In einem Ausbildungsverhältnis gelten eigene Vorschriften nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG):
Eine zweiwöchige Frist wie im normalen Arbeitsverhältnis gibt es in der Ausbildungs-Probezeit also nicht.
Du darfst dein Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit mit der Zwei-Wochen-Frist beenden. Beachte aber:
Tipp: Hast du bereits etwas Neues in Aussicht, kannst du mit dem alten Arbeitgeber auch einen früheren Austritt vereinbaren – das geht oft unkompliziert.

Sie beträgt zwei Wochen und gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen (§ 622 Abs. 3 BGB). Gekündigt werden kann zu jedem Kalendertag.
Ja. Da das Kündigungsschutzgesetz in den ersten sechs Monaten meist noch nicht greift, ist in der Regel kein Kündigungsgrund erforderlich – außer bei besonderem Kündigungsschutz.
Höchstens sechs Monate. Eine längere Probezeit ist rechtlich unwirksam.
Ja. Entscheidend ist, dass dir die Kündigung spätestens am letzten Tag der Probezeit zugeht. Die zweiwöchige Frist darf dann auch nach dem Ende der Probezeit ablaufen.
Nein. In der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten fristlos und ohne Frist kündigen (§ 22 BBiG).
Das ist möglich. Ohne wichtigen Grund kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen.

<p>Die Probezeit ist für viele der nervenaufreibendste Teil eines neuen Jobs: Passt die Stelle zu mir, passe ich zum Unternehmen? Gleichzeitig herrscht oft Unsicherheit über die rechtliche Seite – wie lange darf die Probezeit dauern, welche Kündigungsfrist gilt und welche Rechte hast du eigentlich? In diesem Ratgeber bekommst du klare Antworten zu Dauer, Kündigung, Kündigungsschutz und Urlaub. So weißt du genau, woran du bist. Deinen nächsten Job mit fairen Bedingungen findest du in der <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>

<p>Du willst kündigen oder hast eine Kündigung erhalten und fragst dich, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet? Die Kündigungsfrist zu berechnen ist gar nicht so schwer, wenn du die Regeln kennst. Entscheidend sind § 622 BGB, dein Arbeitsvertrag und ein eventueller Tarifvertrag. Dieser Ratgeber erklärt dir die gesetzlichen Fristen, die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und wie du Zugang und Fristende richtig bestimmst. Den nächsten Job findest du danach in der <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>

<p>Du hältst ein Kündigungsschreiben in der Hand, in dem kein einziges Wort zum Grund steht – und fragst dich, ob das überhaupt erlaubt ist. Die gute Nachricht: Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist nicht automatisch unwirksam. Ob dein Arbeitgeber wirklich einen Kündigungsgrund braucht, hängt davon ab, ob das Arbeitsrecht dir Kündigungsschutz gewährt. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Kündigung ohne Grund zulässig ist, wann nicht und wie du mit einer Kündigungsschutzklage reagierst. Wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest, findest du passende Stellen in deiner Region über die <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>
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