Kündigung eines Arbeitsverhältnisses fristgerecht planen

Resturlaub bei Kündigung: Anspruch, Berechnung und Auszahlung (2026)

Du hast gekündigt oder eine Kündigung erhalten – und noch jede Menge Urlaubstage offen? Keine Sorge: Dein Resturlaub geht nicht einfach verloren. Wie viele Tage dir genau zustehen, hängt vor allem davon ab, wann im Jahr das Arbeitsverhältnis endet. Dieser Ratgeber erklärt dir die Berechnung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mit einem konkreten Beispiel und zeigt, wann dein Urlaub ausgezahlt wird. Den nächsten Job findest du in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop • Veröffentlicht: 02.09.2026 • 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Urlaub bleibt: Nicht genommener Resturlaub verfällt bei einer Kündigung nicht – du nimmst ihn während der Kündigungsfrist oder bekommst ihn ausgezahlt.
  • Erste Jahreshälfte: Endet das Arbeitsverhältnis bis zum 30. Juni, gibt es Teilurlaub – pro vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
  • Zweite Jahreshälfte: Endet es nach dem 30. Juni und ist die sechsmonatige Wartezeit erfüllt, steht dir der volle Jahresurlaub zu.
  • Auszahlung: Kannst du den Resturlaub nicht mehr nehmen, wird er als Urlaubsabgeltung ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Mindesturlaub: Gesetzlich sind es 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche – im Vertrag oder Tarif oft mehr.
Gesetzbuch zum Arbeitsrecht neben einem Richterhammer

Was passiert mit dem Resturlaub bei einer Kündigung?

Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Für den Resturlaub bei Kündigung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Du nimmst den Urlaub noch während der Kündigungsfrist – oft im Rahmen einer Freistellung.
  • Lässt sich der Urlaub nicht mehr nehmen, erhältst du eine Urlaubsabgeltung, also eine Auszahlung in Geld (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Der Anspruch gilt unabhängig davon, wer gekündigt hat – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?

Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet:

  • Ende in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni): Du bekommst Teilurlaub – für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.
  • Ende in der zweiten Jahreshälfte (ab 1. Juli): Ist die sechsmonatige Wartezeit erfüllt, steht dir der volle Jahresurlaub zu – auch wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast.

Ein vertraglich oder tariflich vereinbarter Zusatzurlaub kann allerdings anteilig geregelt sein – ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich.

Beispiel: So rechnest du

Angenommen, du hast 30 Urlaubstage im Jahr und das Arbeitsverhältnis endet zum 30. April (erste Jahreshälfte, vier volle Monate):

  • 30 Tage ÷ 12 × 4 Monate = 10 Tage Resturlaub.

Endet es dagegen zum 30. September und die Wartezeit ist erfüllt, hast du Anspruch auf die vollen 30 Tage (abzüglich bereits genommener Tage).

Wie viel Urlaub steht dir mindestens zu?

Das Bundesurlaubsgesetz legt einen gesetzlichen Mindesturlaub fest:

  • 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche
  • 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche

Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr (oft 25 bis 30 Tage). Maßgeblich für die Berechnung ist dein gesamter vertraglicher Jahresurlaub.

Urlaub nehmen oder auszahlen lassen?

Solange das Arbeitsverhältnis läuft, gilt der Grundsatz: Urlaub wird in Freizeit genommen, nicht in Geld. Erst wenn der Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, wird er ausgezahlt.

  • Freistellung: Häufig stellt der Arbeitgeber dich für die restliche Kündigungsfrist unter Anrechnung des Resturlaubs frei.
  • Urlaubsabgeltung: Bleiben am Ende Tage übrig, werden sie als Urlaubsentgelt ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Verdienst.

Tipp: Lass dir die Zahl der offenen Urlaubstage und die geplante Abgeltung schriftlich bestätigen – das vermeidet Streit beim Ausscheiden.

Sonderfälle, die du kennen solltest

  • Kündigung in der Probezeit: Auch hier gilt die Zwölftelung – pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
  • Zu viel Urlaub genommen? Hast du mehr Urlaub genommen, als dir anteilig zusteht, darf der Arbeitgeber den zu viel gezahlten Betrag in der Regel nicht zurückfordern (§ 5 Abs. 3 BUrlG).
  • Krankheit im Urlaub: Erkrankst du nachweislich während des Urlaubs, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet.
Infografik zu Sonderfällen im Urlaubsrecht: Kündigung in der Probezeit, zu viel genommener Urlaub und Krankheit im Urlaub

Was du bei der Auszahlung beachten solltest

Damit es beim Ausscheiden nicht zu Streit kommt, helfen ein paar Punkte:

  • Mindesturlaub sichern: Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten oder einfach gestrichen werden.
  • Urlaubsentgelt richtig berechnen: Die Urlaubsabgeltung orientiert sich an deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen.
  • Zusatzurlaub prüfen: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf zusätzlichen Zusatzurlaub, der ebenfalls anteilig abgegolten wird.
  • Freistellung klären: Stellt dich der Arbeitgeber frei, sollte schriftlich stehen, ob der Resturlaub damit als genommen gilt.
  • Arbeitstage zählen: Maßgeblich sind deine vertraglichen Arbeitstage pro Woche – bei Teilzeit wird entsprechend umgerechnet.

Lass dir zum Ausscheiden eine Abrechnung geben, aus der die offenen Urlaubstage und die Abgeltung hervorgehen. Bist du unsicher, ob die Berechnung stimmt, kannst du sie mit der Zwölftelungsregel leicht selbst überprüfen. Verfällt Urlaub aus Vorjahren, prüfe, ob dein Arbeitgeber dich rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat – sonst bleibt der Anspruch nach aktueller Rechtsprechung oft bestehen.

Häufige Fragen zum Resturlaub bei Kündigung (FAQ)

Verfällt mein Resturlaub bei einer Kündigung?

Nein. Du nimmst den Resturlaub während der Kündigungsfrist oder bekommst ihn als Urlaubsabgeltung ausgezahlt.

Wie wird der Urlaub bei Kündigung berechnet?

Endet das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte, gibt es pro vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. In der zweiten Jahreshälfte steht dir bei erfüllter Wartezeit der volle Jahresurlaub zu.

Wann wird der Resturlaub ausgezahlt?

Wenn du den Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, wird er nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausgezahlt.

Wie viel Urlaub steht mir mindestens zu?

Gesetzlich 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, häufig vertraglich mehr.

Muss ich zu viel genommenen Urlaub zurückzahlen?

In der Regel nicht. Bereits gewährter Urlaub, der über den anteiligen Anspruch hinausgeht, muss meist nicht erstattet werden.

Gilt das auch in der Probezeit?

Ja. Auch in der Probezeit steht dir pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.

Fazit

Dein Resturlaub ist bares Geld wert – und er bleibt dir erhalten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Ausscheidens: In der ersten Jahreshälfte gilt die Zwölftelung, in der zweiten Jahreshälfte meist der volle Anspruch. Kläre offene Urlaubstage frühzeitig, nimm sie in der Kündigungsfrist oder lass sie dir als Urlaubsabgeltung auszahlen. So startest du ohne offene Posten in deinen nächsten Job.

Quellen

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), §§ 3, 5 und 7 — gesetze-im-internet.de
  • IHK: Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kündigung — ihk.de
  • Bundesarbeitsgericht: Rechtsprechung zu Urlaubsabgeltung — bundesarbeitsgericht.de

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