Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigungsfrist in der Probezeit: Diese Regeln gelten (2026)

Die ersten Monate im neuen Job sind eine Kennenlernphase – für dich und für deinen Arbeitgeber. Genau dafür gibt es die Probezeit. In dieser Zeit lässt sich das Arbeitsverhältnis deutlich schneller beenden als danach. Doch wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit wirklich? Wer darf wann kündigen, und worauf musst du achten, wenn du selbst gehen willst? Dieser Ratgeber erklärt dir alle Regeln nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – verständlich und mit konkreten Beispielen. Passende neue Stellen findest du jederzeit in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop Veröffentlicht: 02.09.2026 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen – und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen (§ 622 Abs. 3 BGB).
  • Dauer der Probezeit: Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Längere Vereinbarungen sind unwirksam.
  • Kein Grund nötig: In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) meist noch nicht – eine Probezeitkündigung braucht in der Regel keinen Kündigungsgrund.
  • Kein fester Termin: Anders als später kann in der Probezeit zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden, nicht nur zum 15. oder Monatsende.
  • Achtung Eigenkündigung: Wer in der Probezeit selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Schriftzug „Probezeit“ mit teilweise gefülltem Ladebalken

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das regelt § 622 Abs. 3 BGB. Wichtig:

  • Die Frist von zwei Wochen gilt für beide Seiten – egal, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder von dir als Arbeitnehmer ausgeht.
  • Es gibt keinen festen Endtermin: Die Kündigung kann zu jedem Kalendertag wirksam werden. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens.
  • Die Probezeitkündigung muss dir schriftlich zugehen – eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam.

Beispiel: Geht dir die Kündigung am 10. des Monats zu, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen später, also am 24. – unabhängig vom Monatsende.

Wie lange darf die Probezeit dauern?

Die Probezeit ist gesetzlich auf maximal sechs Monate begrenzt (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte längere Probezeit ist insoweit unwirksam. Üblich sind drei oder sechs Monate. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Begriffen, die oft verwechselt werden:

  • Probezeit: die vereinbarte Phase mit der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen.
  • Wartezeit (§ 1 KSchG): die ersten sechs Monate der Beschäftigung, nach deren Ablauf erst der allgemeine Kündigungsschutz greift (in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden).

Beide Zeiträume sind meist identisch lang, haben aber unterschiedliche rechtliche Folgen.

Braucht eine Kündigung in der Probezeit einen Grund?

In der Regel nicht. Weil das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst nach sechs Monaten Wartezeit gilt, kann in der Probezeit grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Einen Kündigungsgrund musst du also weder nennen noch erfährst du ihn zwingend.

Es gibt aber Ausnahmen mit besonderem Kündigungsschutz – auch in der Probezeit:

  • Schwangere und Personen in Mutterschutz/Elternzeit
  • Schwerbehinderte Menschen (Zustimmung des Integrationsamts nötig)
  • Mitglieder des Betriebsrats

Außerdem darf eine Kündigung nie sittenwidrig oder diskriminierend sein (z. B. wegen Herkunft, Geschlecht oder Religion).

Welche Kündigungsfrist gilt nach der Probezeit?

Ist die Probezeit vorbei, verlängert sich die Frist. Dann gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB:

Zeitpunkt Kündigungsfrist
In der Probezeit 2 Wochen, zu jedem Tag
Nach der Probezeit (Grundfrist) 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
Arbeitgeber nach 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Arbeitgeber nach 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber nach 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende

Die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten längeren Fristen gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für deine eigene Kündigung bleibt es ohne abweichende Vereinbarung bei den vier Wochen.

Kann die Frist im Arbeits- oder Tarifvertrag abweichen?

Ja. Tarifverträge können eigene – auch kürzere – Kündigungsfristen für die Probezeit festlegen. Im Arbeitsvertrag kann ebenfalls etwas anderes stehen, allerdings meist nur zu deinen Gunsten (längere Frist) oder im Rahmen geltender Tarifregeln. Prüfe daher immer zuerst deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag, bevor du dich auf die zwei Wochen verlässt.

Sonderfall Ausbildung: andere Regeln

In einem Ausbildungsverhältnis gelten eigene Vorschriften nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG):

  • Die Probezeit dauert hier mindestens einen und höchstens vier Monate.
  • Während der Probezeit können beide Seiten fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG).

Eine zweiwöchige Frist wie im normalen Arbeitsverhältnis gibt es in der Ausbildungs-Probezeit also nicht.

Selbst kündigen in der Probezeit – das solltest du beachten

Du darfst dein Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit mit der Zwei-Wochen-Frist beenden. Beachte aber:

  • Sperrzeit: Kündigst du selbst, ohne einen wichtigen Grund nachzuweisen, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld verhängen.
  • Resturlaub: Dir steht anteiliger Urlaub zu (pro vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs). Nicht genommene Tage werden ausgezahlt.
  • Neuen Job sichern: Kündige idealerweise erst, wenn der nächste Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Tipp: Hast du bereits etwas Neues in Aussicht, kannst du mit dem alten Arbeitgeber auch einen früheren Austritt vereinbaren – das geht oft unkompliziert.

Infografik zur Kündigung in der Probezeit mit Hinweisen zur Zwei-Wochen-Frist, Vermeidung einer Sperrzeit und Sicherung des Urlaubsanspruchs

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist in der Probezeit (FAQ)

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Sie beträgt zwei Wochen und gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen (§ 622 Abs. 3 BGB). Gekündigt werden kann zu jedem Kalendertag.

Kann der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Grund kündigen?

Ja. Da das Kündigungsschutzgesetz in den ersten sechs Monaten meist noch nicht greift, ist in der Regel kein Kündigungsgrund erforderlich – außer bei besonderem Kündigungsschutz.

Wie lange darf eine Probezeit maximal dauern?

Höchstens sechs Monate. Eine längere Probezeit ist rechtlich unwirksam.

Muss die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugehen?

Ja. Entscheidend ist, dass dir die Kündigung spätestens am letzten Tag der Probezeit zugeht. Die zweiwöchige Frist darf dann auch nach dem Ende der Probezeit ablaufen.

Gilt in der Ausbildung dieselbe Frist?

Nein. In der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten fristlos und ohne Frist kündigen (§ 22 BBiG).

Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich selbst kündige?

Das ist möglich. Ohne wichtigen Grund kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 622 (Kündigungsfristen) — gesetze-im-internet.de
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG), § 1 (Wartezeit) — gesetze-im-internet.de
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 22 (Kündigung in der Probezeit) — gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch III, § 159 (Sperrzeit) — arbeitsagentur.de

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