Fristgerechte Kündigung: Arbeitsrecht, Fristen und Schriftform

Fristgerechte Kündigung: Fristen, Inhalt und Muster (2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Was es ist: Die fristgerechte (ordentliche) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
  • Grundfrist: Für Arbeitnehmer gelten vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB).
  • Schriftform: Eine Kündigung ist nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift wirksam – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB).
  • Kein Grund nötig: Als Arbeitnehmer musst du keinen Kündigungsgrund angeben.
  • Zugang zählt: Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht das Datum des Schreibens.

Du willst deinen Job kündigen und alles richtig machen? Eine fristgerechte Kündigung ist unkompliziert – wenn du Frist, Form und Inhalt beachtest. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung erst später wirkt. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wie du korrekt kündigst, und gibt dir ein Muster an die Hand. Den nächsten Job findest du in der Jobbörse von meinestelle.de.

Stephan Zabel Veröffentlicht: 12.07.2026 5 Min. Lesezeit
Aktenordner mit den Beschriftungen „Kündigung“ und „Arbeitsrecht“ als Symbol für fristgerechte Kündigung und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht.

Was ist eine fristgerechte Kündigung?

Die fristgerechte Kündigung – auch ordentliche Kündigung genannt – beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Sie ist der Normalfall und der Gegensatz zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung, die nur bei einem wichtigen Grund möglich ist. Beenden kannst du das Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer jederzeit fristgerecht – einen Kündigungsgrund musst du dabei nicht nennen.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die gesetzlichen Fristen stehen in § 622 BGB:

  • Grundkündigungsfrist (Arbeitnehmer): vier Wochen (also 28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • In der Probezeit: verkürzt auf zwei Wochen, zu jedem beliebigen Tag.
  • Längere Fristen für den Arbeitgeber: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen, die der Arbeitgeber einhalten muss (z. B. nach 5 Jahren zwei Monate, nach 8 Jahren drei Monate zum Monatsende).

Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag lohnt sich: Dort können abweichende – meist längere – Fristen vereinbart sein.

SituationKündigungsfrist (Arbeitnehmer)
Probezeit2 Wochen, zu jedem Tag
Nach der Probezeit4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Abweichung möglichdurch Arbeits- oder Tarifvertrag

Welche Form muss die Kündigung haben?

Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die Schriftform einhält (§ 623 BGB). Das bedeutet konkret:

  • ein Papierdokument mit deiner eigenhändigen Unterschrift,
  • kein wirksamer Ersatz durch E-Mail, Fax, SMS oder Messenger.

Übergib die Kündigung am besten persönlich (mit Zeugen) oder per Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.

Was gehört ins Kündigungsschreiben?

Ein fristgerechtes Kündigungsschreiben ist kurz und klar. Diese Bestandteile gehören hinein:

  • Absender und Empfänger (du und dein Arbeitgeber)
  • Datum und Ort
  • eine eindeutige Kündigungserklärung, z. B. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht."
  • der Beendigungszeitpunkt, idealerweise mit dem Zusatz „… zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • die Bitte um eine Kündigungsbestätigung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • deine eigenhändige Unterschrift

Muster-Formulierung

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt sowie den Beendigungszeitpunkt schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]"

Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schützt dich, falls du dich beim Datum vertust – die Kündigung wirkt dann automatisch zum korrekten Termin.

Worauf du sonst noch achten solltest

  • Frist rückwärts rechnen: Plane den Zugang so, dass die Frist eingehalten ist. Geht die Kündigung zu spät zu, verschiebt sich das Ende.
  • Resturlaub klären: Offene Urlaubstage nimmst du in der Kündigungsfrist oder lässt sie dir auszahlen.
  • Sperrzeit vermeiden: Eine Eigenkündigung ohne neuen Job kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
  • Erst unterschreiben, dann kündigen: Kündige idealerweise erst, wenn der neue Arbeitsvertrag in trockenen Tüchern ist.
Infografik zu den häufigsten Fehlern bei einer fristgerechten Kündigung – falsche Form, Fristberechnung, vertragliche Fristen, Nachweis und Bestätigung.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Damit deine Kündigung wirksam ist und kein Streit entsteht, solltest du typische Fehler kennen:

  • Falsche Form: Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist nicht wirksam – es braucht das unterschriebene Original.
  • Frist verrechnet: Wer den Zugang zu spät plant, verschiebt das Ende. Der Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" hilft.
  • Vertragliche Fristen übersehen: Im Arbeits- oder Tarifvertrag können längere, vertraglich vereinbarte Fristen gelten – prüfe das vorher.
  • Kein Nachweis: Ohne Beleg über den Zugang lässt sich im Streitfall schwer beweisen, wann die Kündigung ankam.
  • Keine Bestätigung verlangt: Bitte immer um eine Bestätigung des Eingangs und des Beendigungszeitpunkts.

Nutze als Grundlage eine geprüfte Vorlage oder ein Beispiel, aber passe Datum und Formulierung an deine Situation an. Berücksichtige außerdem deine Betriebszugehörigkeit: Sie verändert zwar nicht deine eigene Grundfrist, ist aber wichtig, falls der Arbeitgeber kündigt. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Kündigungsschreiben kurz gegenlesen, bevor er es abschickt.

Häufige Fragen zur fristgerechten Kündigung (FAQ)

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer? Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). In der Probezeit sind es zwei Wochen.

Muss ich einen Kündigungsgrund angeben? Nein. Als Arbeitnehmer kannst du ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.

Reicht eine Kündigung per E-Mail? Nein. Eine Kündigung ist nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift wirksam (§ 623 BGB).

Was bedeutet „zum nächstmöglichen Zeitpunkt"? Dieser Zusatz sorgt dafür, dass die Kündigung auch dann zum korrekten Termin wirkt, wenn du dich beim Datum verrechnet hast.

Wann gilt die Kündigung als zugegangen? Mit dem Zeitpunkt, zu dem sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt – etwa im Briefkasten. Der Zugang, nicht das Schreibdatum, ist entscheidend.

Kann ich während der Kündigungsfrist noch Urlaub nehmen? Ja. Offenen Resturlaub kannst du in der Kündigungsfrist nehmen oder dir auszahlen lassen.

Fazit

Eine fristgerechte Kündigung ist kein Hexenwerk: Halte die Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende ein, wahre die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und sichere den Zugang ab. Mit einem klaren Kündigungsschreiben und dem Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" bist du auf der sicheren Seite. Kündige am besten erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

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25.07.2026
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