
Das Wichtigste in Kürze
Du willst deinen Job kündigen und alles richtig machen? Eine fristgerechte Kündigung ist unkompliziert – wenn du Frist, Form und Inhalt beachtest. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung erst später wirkt. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wie du korrekt kündigst, und gibt dir ein Muster an die Hand. Den nächsten Job findest du in der Jobbörse von meinestelle.de.

Die fristgerechte Kündigung – auch ordentliche Kündigung genannt – beendet ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Sie ist der Normalfall und der Gegensatz zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung, die nur bei einem wichtigen Grund möglich ist. Beenden kannst du das Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer jederzeit fristgerecht – einen Kündigungsgrund musst du dabei nicht nennen.
Die gesetzlichen Fristen stehen in § 622 BGB:
Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag lohnt sich: Dort können abweichende – meist längere – Fristen vereinbart sein.
| Situation | Kündigungsfrist (Arbeitnehmer) |
| Probezeit | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| Nach der Probezeit | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Abweichung möglich | durch Arbeits- oder Tarifvertrag |
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die Schriftform einhält (§ 623 BGB). Das bedeutet konkret:
Übergib die Kündigung am besten persönlich (mit Zeugen) oder per Einschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Ein fristgerechtes Kündigungsschreiben ist kurz und klar. Diese Bestandteile gehören hinein:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt sowie den Beendigungszeitpunkt schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]"
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schützt dich, falls du dich beim Datum vertust – die Kündigung wirkt dann automatisch zum korrekten Termin.

Damit deine Kündigung wirksam ist und kein Streit entsteht, solltest du typische Fehler kennen:
Nutze als Grundlage eine geprüfte Vorlage oder ein Beispiel, aber passe Datum und Formulierung an deine Situation an. Berücksichtige außerdem deine Betriebszugehörigkeit: Sie verändert zwar nicht deine eigene Grundfrist, ist aber wichtig, falls der Arbeitgeber kündigt. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Kündigungsschreiben kurz gegenlesen, bevor er es abschickt.
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer? Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). In der Probezeit sind es zwei Wochen.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben? Nein. Als Arbeitnehmer kannst du ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.
Reicht eine Kündigung per E-Mail? Nein. Eine Kündigung ist nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift wirksam (§ 623 BGB).
Was bedeutet „zum nächstmöglichen Zeitpunkt"? Dieser Zusatz sorgt dafür, dass die Kündigung auch dann zum korrekten Termin wirkt, wenn du dich beim Datum verrechnet hast.
Wann gilt die Kündigung als zugegangen? Mit dem Zeitpunkt, zu dem sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt – etwa im Briefkasten. Der Zugang, nicht das Schreibdatum, ist entscheidend.
Kann ich während der Kündigungsfrist noch Urlaub nehmen? Ja. Offenen Resturlaub kannst du in der Kündigungsfrist nehmen oder dir auszahlen lassen.
Eine fristgerechte Kündigung ist kein Hexenwerk: Halte die Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende ein, wahre die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und sichere den Zugang ab. Mit einem klaren Kündigungsschreiben und dem Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" bist du auf der sicheren Seite. Kündige am besten erst, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

<p>Du hast gekündigt oder eine Kündigung erhalten – und noch jede Menge Urlaubstage offen? Keine Sorge: Dein Resturlaub geht nicht einfach verloren. Wie viele Tage dir genau zustehen, hängt vor allem davon ab, wann im Jahr das Arbeitsverhältnis endet. Dieser Ratgeber erklärt dir die Berechnung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mit einem konkreten Beispiel und zeigt, wann dein Urlaub ausgezahlt wird. Den nächsten Job findest du in der <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>

<p>Die Probezeit ist für viele der nervenaufreibendste Teil eines neuen Jobs: Passt die Stelle zu mir, passe ich zum Unternehmen? Gleichzeitig herrscht oft Unsicherheit über die rechtliche Seite – wie lange darf die Probezeit dauern, welche Kündigungsfrist gilt und welche Rechte hast du eigentlich? In diesem Ratgeber bekommst du klare Antworten zu Dauer, Kündigung, Kündigungsschutz und Urlaub. So weißt du genau, woran du bist. Deinen nächsten Job mit fairen Bedingungen findest du in der <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>

<p>Du leistest gute Arbeit und findest, dein Lohn sollte das widerspiegeln? Dann steht ein Gehaltsgespräch an. Viele scheuen diesen Schritt – dabei entscheidet vor allem eine gute Vorbereitung über den Erfolg. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie viel Prozent realistisch sind, wann der beste Zeitpunkt ist und mit welchen Argumenten du deinen Vorgesetzten überzeugst. Und falls am Ende ein Wechsel die bessere Option ist: Passende Stellen findest du in der <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>
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