Arbeitszeugnis – Wichtige Begriffe auf einen Blick

Zwischenzeugnis: Anspruch, Inhalt und Muster (2026)

Ein gutes Zwischenzeugnis ist bares Geld wert – es sichert deine bisherige Leistung schriftlich ab und ist die perfekte Grundlage für die nächste Bewerbung. Doch wann hast du überhaupt Anspruch darauf, was muss drinstehen und wie erkennst du eine gute Note? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Zwischenzeugnis. Wenn du anschließend den nächsten Karriereschritt planst, findest du passende Stellen in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop Veröffentlicht: 25.07.2026 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Was es ist: Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das du während des laufenden Arbeitsverhältnisses erhältst – nicht erst beim Ausscheiden.
  • Anspruch: Einen gesetzlichen Anspruch wie beim Endzeugnis gibt es nicht. Du hast aber Anspruch, wenn ein berechtigtes (triftiges) Interesse vorliegt.
  • Typische Gründe: Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Umstrukturierungen, eine geplante Bewerbung oder der Beginn der Elternzeit.
  • Zwei Formen: Das einfache Zwischenzeugnis nennt nur Tätigkeiten, das qualifizierte bewertet zusätzlich Leistung und Sozialverhalten.
  • Wichtig: Ein späteres Endzeugnis darf nicht schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis.
Person präsentiert ein Zeugnis mit dem Schriftzug „Zeugnis“ in der Nahaufnahme

Was ist ein Zwischenzeugnis – und wie unterscheidet es sich vom Endzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Inhaltlich entspricht es einem normalen Arbeitszeugnis, dokumentiert aber den aktuellen Stand deiner Beschäftigung.

  • Das Endzeugnis (auch Abschlusszeugnis) erhältst du beim Ende des Arbeitsverhältnisses – darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch nach § 109 GewO.
  • Das Zwischenzeugnis wird mittendrin ausgestellt, meist auf deine Anfrage hin.

Ein weiterer Unterschied: Das Zwischenzeugnis wird im Präsens formuliert, weil du ja weiter im Unternehmen arbeitest. Eine Schlussformel mit Bedauern über das Ausscheiden gibt es daher nicht.

Wann hast du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Anders als beim Endzeugnis ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Er ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – allerdings nur, wenn du ein berechtigtes (triftiges) Interesse nachweisen kannst. Anerkannte triftige Gründe sind:

  • Vorgesetztenwechsel: Dein direkter Chef verlässt das Unternehmen oder wechselt die Abteilung.
  • Versetzung oder neue Tätigkeit: Dein Aufgabenbereich verändert sich grundlegend.
  • Umstrukturierungen oder eine Betriebsänderung (z. B. Fusion, Eigentümerwechsel).
  • Geplante Bewerbung oder ein anstehender Jobwechsel.
  • Elternzeit, eine längere Unterbrechung oder das Ende einer Probezeit.
  • Bank, Behörde oder Verbeamtung verlangen einen Leistungsnachweis.

Tipp: Formuliere deine Anfrage freundlich und nenne deinen Grund. So fällt es der Personalabteilung leichter, das Zwischenzeugnis zeitnah auszustellen.

Einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis?

Es gibt zwei Varianten – für die Bewerbung ist fast immer die zweite gemeint:

  • Einfaches Zwischenzeugnis: Es enthält nur die Personalien, die Position und eine Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben. Eine Bewertung fehlt.
  • Qualifiziertes Zwischenzeugnis: Es enthält zusätzlich eine Leistungsbeurteilung und eine Bewertung des Sozialverhaltens. Bewertet werden zum Beispiel Arbeitsleistung, Fachkenntnisse, Motivation, Zuverlässigkeit und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.

Für eine aussagekräftige Bewerbung solltest du immer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern.

Was gehört in ein Zwischenzeugnis? Der Aufbau

Ein vollständiges, qualifiziertes Zwischenzeugnis ist klar gegliedert:

  1. Überschrift & Einleitung: Name, Position, Dauer und Art der Beschäftigung.
  2. Unternehmensbeschreibung: kurze Einordnung des Arbeitgebers.
  3. Aufgabenbeschreibung: deine Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche, geordnet nach Wichtigkeit.
  4. Leistungsbeurteilung: Arbeitsweise, Erfolge, Fähigkeiten und Gesamtbewertung der Arbeitsleistung.
  5. Sozialverhalten: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden.
  6. Schlussabsatz: Anlass des Zwischenzeugnisses (z. B. Vorgesetztenwechsel).
Infografik zum Aufbau eines Zwischenzeugnisses mit den Bestandteilen Überschrift und Einleitung, Unternehmensbeschreibung, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Sozialverhalten und Schlussabsatz

Welche Formulierung bedeutet welche Note?

Arbeitszeugnisse sind in einer eigenen „Geheimsprache" geschrieben. Diese Formulierungen entsprechen den Schulnoten:

Formulierung („…zu unserer/ihrer Zufriedenheit") Note
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit sehr gut (1)
stets zu unserer vollen Zufriedenheit gut (2)
zu unserer vollen Zufriedenheit befriedigend (3)
stets zu unserer Zufriedenheit ausreichend (4)
zu unserer Zufriedenheit mangelhaft (5)

Achte besonders auf die kleinen Wörter „stets", „voll" und „vollst" – sie entscheiden über die Note. Fehlen sie oder klingt etwas auffällig zurückhaltend, lohnt sich eine genaue Prüfung.

Worauf du beim Zwischenzeugnis achten solltest

  • Wohlwollend und wahr: Jedes Zeugnis muss wohlwollend formuliert, aber auch wahr und vollständig sein.
  • Keine versteckten Abwertungen: Achte auf doppeldeutige Formulierungen und unvollständige Aufgabenlisten.
  • Bindungswirkung nutzen: Ein späteres Endzeugnis darf ohne triftigen Grund nicht schlechter ausfallen als dein Zwischenzeugnis – es ist also ein wichtiger Anker.
  • Korrektur verlangen: Bist du mit der Beurteilung nicht einverstanden, kannst du eine Änderung verlangen.
  • Zeitnah anfordern: Der Arbeitgeber muss das Zwischenzeugnis innerhalb einer angemessenen Frist ausstellen. Für dich ist es kostenlos – es darf dir kein Nachteil daraus entstehen.
  • Aktuell halten: Fordere bei jedem wichtigen Anlass (neuer Vorgesetzter, neue Aufgaben) ein frisches Zwischenzeugnis an, damit deine Leistungen lückenlos dokumentiert sind.

Zwischenzeugnis anfordern: Muster-Formulierung

Du musst kein kompliziertes Schreiben aufsetzen – eine kurze, freundliche Anfrage an die Personalabteilung oder deine Führungskraft genügt. Beispiel:

„Sehr geehrte/r [Name], aufgrund des anstehenden Vorgesetztenwechsels bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses. Über eine zeitnahe Zusendung freue ich mich. Vielen Dank!"

Nenne immer den triftigen Grund – zum Beispiel Vorgesetztenwechsel, Versetzung oder Umstrukturierungen – und bitte ausdrücklich um ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. So vermeidest du, dass du nur ein einfaches Dokument ohne Bewertung erhältst.

Häufige Fragen zum Zwischenzeugnis (FAQ)

Habe ich ein Recht auf ein Zwischenzeugnis?

Einen gesetzlichen Anspruch wie beim Endzeugnis gibt es nicht. Du hast aber Anspruch, wenn ein berechtigtes (triftiges) Interesse vorliegt, etwa ein Vorgesetztenwechsel oder eine geplante Bewerbung.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zwischenzeugnis?

Das einfache Zwischenzeugnis nennt nur Tätigkeiten, das qualifizierte bewertet zusätzlich Leistung und Sozialverhalten. Für Bewerbungen ist das qualifizierte entscheidend.

Muss ein Zwischenzeugnis wohlwollend sein?

Ja. Es muss wohlwollend formuliert, gleichzeitig aber wahr und vollständig sein.

Darf das Endzeugnis schlechter sein als das Zwischenzeugnis?

Nein, in der Regel nicht. Ohne triftigen Grund darf das Endzeugnis nicht von der Bewertung des Zwischenzeugnisses abweichen.

Wie fordere ich ein Zwischenzeugnis an?

Stelle eine freundliche, am besten schriftliche Anfrage an deine Führungskraft oder die Personalabteilung und nenne deinen Grund.

In welcher Zeitform ist ein Zwischenzeugnis geschrieben?

Im Präsens, weil das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Eine Abschiedsformel gibt es nicht.

Quellen

  • Gewerbeordnung, § 109 (Zeugnis) — gesetze-im-internet.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 241 Abs. 2 (Fürsorge-/Treuepflicht) — gesetze-im-internet.de
  • Haufe: Anspruch auf ein Zwischenzeugnis (Arbeitszeugnis) — haufe.de
  • Bundesarbeitsgericht: Rechtsprechung zu Zeugnissprache und Bewertung — bundesarbeitsgericht.de

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**Das Wichtigste in Kürze** * Ein Arbeitszeugnis muss laut Gewerbeordnung wohlwollend und gleichzeitig wahr sein, klar und verständlich formuliert. * Die Leistungsbewertung läuft über die sogenannte Zufriedenheitsformel, bei der einzelne Wörter wie stets und vollste über die Note entscheiden. * Echte Geheimcodes sind rechtlich unzulässig, trotzdem gibt es etablierte Formulierungen, deren Bedeutung du kennen solltest. * Typische Warnsignale sind Verneinungen, betonte Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit und Wörter wie bemühte sich. * Eine fehlende Dankes- und Wunschformel am Schluss gilt als negatives Signal. Du hast dein Arbeitszeugnis in der Hand und alles klingt freundlich, aber irgendwie hast du ein ungutes Gefühl? Das ist berechtigt. Hinter höflichen Formulierungen steckt eine eigene Zeugnissprache, in der einzelne Wörter über ganze Schulnoten entscheiden. In diesem Ratgeber entschlüsseln wir die wichtigsten Arbeitszeugnis-Codes, erklären die Notenskala über die Zufriedenheitsformel und zeigen dir in einer Tabelle, was typische Formulierungen wirklich bedeuten. So erkennst du, ob dein Zeugnis dir gerecht wird. Wenn du danach einen Neustart suchst, findest du passende Stellen in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

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