
Du bist krankgeschrieben und hältst plötzlich eine Kündigung in den Händen? Das verunsichert – ist aber rechtlich nicht automatisch das Aus. Denn an eine Kündigung wegen Krankheit stellt das Arbeitsrecht hohe Anforderungen. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann dein Arbeitgeber überhaupt krankheitsbedingt kündigen darf, welche Rolle das betriebliche Eingliederungsmanagement spielt und wie du dich wehrst. Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, findest du passende Stellen in der Jobbörse von meinestelle.de.

Ja. Es gibt kein gesetzliches Verbot, einem erkrankten Mitarbeiter zu kündigen. Die weit verbreitete Annahme „Während der Krankschreibung kann mir nichts passieren" ist ein Irrtum. Wichtig ist die Unterscheidung:
Deine Entgeltfortzahlung bleibt von der Kündigung übrigens unberührt: Dein Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG), danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – also nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden – muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt dafür eine dreistufige Prüfung:
Erst wenn alle drei Stufen erfüllt sind, ist die Kündigung wirksam.
Die Gerichte unterscheiden vier typische Konstellationen krankheitsbedingter Kündigungen:
Je nach Fallgruppe gelten unterschiedliche Anforderungen an die Prognose und die betriebliche Beeinträchtigung.
Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, dem muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten – zum Beispiel durch einen leidensgerechten Arbeitsplatz oder reduzierte Belastung.
Für dich besonders wichtig: Hat der Arbeitgeber kein BEM angeboten, verstößt eine Kündigung in der Regel gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und ist vor dem Arbeitsgericht häufig unwirksam.

Tipp: Auch wenn du dich gerade krank und ausgelaugt fühlst – die Drei-Wochen-Frist läuft sofort. Werde also zeitnah aktiv.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber führt in der Regel nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – anders als eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Melde dich trotzdem frühzeitig arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit, um keine Nachteile zu riskieren.
Gut zu wissen: Statt einer Kündigung ist häufig ein leidensgerechter Arbeitsplatz möglich – etwa mit anderen Aufgaben oder reduzierter Belastung.
Ja. Ein gesetzliches Kündigungsverbot bei Krankheit gibt es nicht. Allerdings muss eine krankheitsbedingte Kündigung strenge Voraussetzungen erfüllen.
Sie braucht eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers (3-Stufen-Prüfung).
Oft nicht. Wurde kein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, ist die Kündigung in der Regel unverhältnismäßig und vor Gericht angreifbar.
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist musst du eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Ja. Die Entgeltfortzahlung läuft bis zu sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Es gibt keinen automatischen Anspruch. In der Praxis enden aber viele Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich und einer Abfindung.

<p>Du hältst ein Kündigungsschreiben in der Hand, in dem kein einziges Wort zum Grund steht – und fragst dich, ob das überhaupt erlaubt ist. Die gute Nachricht: Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist nicht automatisch unwirksam. Ob dein Arbeitgeber wirklich einen Kündigungsgrund braucht, hängt davon ab, ob das Arbeitsrecht dir Kündigungsschutz gewährt. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Kündigung ohne Grund zulässig ist, wann nicht und wie du mit einer Kündigungsschutzklage reagierst. Wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest, findest du passende Stellen in deiner Region über die <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>

**Das Wichtigste in Kürze** * **Was es ist:** Die fristgerechte (ordentliche) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der **Kündigungsfrist**. * **Grundfrist:** Für Arbeitnehmer gelten **vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats** (§ 622 BGB). * **Schriftform:** Eine Kündigung ist nur **schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift** wirksam – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB). * **Kein Grund nötig:** Als Arbeitnehmer musst du **keinen Kündigungsgrund** angeben. * **Zugang zählt:** Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Empfänger **ankommt**, nicht das Datum des Schreibens. Du willst deinen Job kündigen und alles richtig machen? Eine fristgerechte Kündigung ist unkompliziert – wenn du Frist, Form und Inhalt beachtest. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung erst später wirkt. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wie du korrekt kündigst, und gibt dir ein Muster an die Hand. Den nächsten Job findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

Gesundheitliche Probleme können den Arbeitsalltag grundlegend beeinflussen – manchmal bis zum Punkt, an dem eine Kündigung unausweichlich scheint. Doch was bedeutet das für dich als Arbeitnehmer? Wie läuft eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ab? Was sind deine Rechte? Und welche Wege gibt es, den Arbeitsplatz zu erhalten oder einen fairen Übergang zu gestalten? In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte – von rechtlichen Rahmenbedingungen über aktuelle Trends bis hin zu praxisnahen Empfehlungen.
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