Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit

Kündigung wegen Krankheit: Wann sie erlaubt ist und was du tun kannst (2026)

Du bist krankgeschrieben und hältst plötzlich eine Kündigung in den Händen? Das verunsichert – ist aber rechtlich nicht automatisch das Aus. Denn an eine Kündigung wegen Krankheit stellt das Arbeitsrecht hohe Anforderungen. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann dein Arbeitgeber überhaupt krankheitsbedingt kündigen darf, welche Rolle das betriebliche Eingliederungsmanagement spielt und wie du dich wehrst. Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, findest du passende Stellen in der Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop • Veröffentlicht: 22.08.2026 • 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Tabu: Eine Kündigung während einer Krankheit ist erlaubt – ein gesetzliches Kündigungsverbot bei Krankschreibung gibt es nicht.
  • Hohe Hürden: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine personenbedingte Kündigung und nur unter strengen Voraussetzungen wirksam.
  • 3-Stufen-Prüfung: Es braucht eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.
  • BEM: Ohne angebotenes betriebliches Eingliederungsmanagement scheitert die Kündigung vor Gericht häufig.
  • 3 Wochen Zeit: Gegen die Kündigung kannst du innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Entlassener Mitarbeiter sitzt niedergeschlagen vor einem Karton mit seinen Bürogegenständen

Darf der Arbeitgeber während einer Krankheit kündigen?

Ja. Es gibt kein gesetzliches Verbot, einem erkrankten Mitarbeiter zu kündigen. Die weit verbreitete Annahme „Während der Krankschreibung kann mir nichts passieren" ist ein Irrtum. Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Kündigung während der Krankheit: Der Zeitpunkt der Kündigung fällt zufällig in eine Krankschreibung. Das ist grundsätzlich zulässig.
  • Kündigung wegen der Krankheit: Die Erkrankung selbst ist der Kündigungsgrund. Das ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit hohen rechtlichen Hürden.

Deine Entgeltfortzahlung bleibt von der Kündigung übrigens unberührt: Dein Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG), danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam?

Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – also nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden – muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt dafür eine dreistufige Prüfung:

  1. Negative Gesundheitsprognose: Zum Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Anhaltspunkte für weitere erhebliche Fehlzeiten in der Zukunft sprechen.
  2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die Fehlzeiten müssen den Betrieb deutlich stören – etwa durch Betriebsablaufstörungen oder hohe Lohnfortzahlungskosten.
  3. Interessenabwägung: Die Belastung des Arbeitgebers muss so groß sein, dass sie ihm billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. Dabei zählen auch deine Betriebszugehörigkeit, dein Alter und die Ursache der Erkrankung.

Erst wenn alle drei Stufen erfüllt sind, ist die Kündigung wirksam.

Welche Fallgruppen gibt es?

Die Gerichte unterscheiden vier typische Konstellationen krankheitsbedingter Kündigungen:

  • Häufige Kurzerkrankungen: viele kurze Krankheitsphasen über mehrere Jahre.
  • Lang andauernde Erkrankung: eine durchgehende, längere Arbeitsunfähigkeit.
  • Dauernde Arbeitsunfähigkeit: Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ist absehbar nicht zu erwarten.
  • Krankheitsbedingte Leistungsminderung: Du kannst die geschuldete Leistung dauerhaft nicht mehr erbringen.

Je nach Fallgruppe gelten unterschiedliche Anforderungen an die Prognose und die betriebliche Beeinträchtigung.

Welche Rolle spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, dem muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten – zum Beispiel durch einen leidensgerechten Arbeitsplatz oder reduzierte Belastung.

Für dich besonders wichtig: Hat der Arbeitgeber kein BEM angeboten, verstößt eine Kündigung in der Regel gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und ist vor dem Arbeitsgericht häufig unwirksam.

Infografik zum BEM-Prozess mit Angebot des Arbeitgebers, Maßnahmen für einen leidensgerechten Arbeitsplatz und dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts

Wie kannst du dich gegen die Kündigung wehren?

  • Frist beachten: Du hast nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam.
  • Prüfen lassen: Lass die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft prüfen – gerade bei fehlendem BEM bestehen oft gute Chancen.
  • Abfindung im Blick: Viele Kündigungsschutzprozesse enden mit einem Vergleich und einer Abfindung.
  • Besonderen Schutz prüfen: Schwerbehinderte, Schwangere und Betriebsratsmitglieder genießen zusätzlichen Kündigungsschutz; hier ist oft eine Zustimmung einer Behörde nötig.

Tipp: Auch wenn du dich gerade krank und ausgelaugt fühlst – die Drei-Wochen-Frist läuft sofort. Werde also zeitnah aktiv.

Was passiert mit dem Arbeitslosengeld?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber führt in der Regel nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – anders als eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Melde dich trotzdem frühzeitig arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit, um keine Nachteile zu riskieren.

Drei Irrtümer über die Kündigung wegen Krankheit

  • „Eine Abmahnung muss vorausgehen." Falsch: Bei einer krankheitsbedingten (personenbedingten) Kündigung ist eine Abmahnung in der Regel nicht erforderlich, weil du deine Fehlzeiten nicht steuern kannst.
  • „Während der Krankschreibung bin ich sicher." Falsch: Auch eine laufende Arbeitsunfähigkeit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung.
  • „Klagen kann ich auch später." Falsch: Versäumst du die Drei-Wochen-Frist, gilt die Kündigung als wirksam – egal, wie gut deine Argumente im Kündigungsschutzprozess wären.

Gut zu wissen: Statt einer Kündigung ist häufig ein leidensgerechter Arbeitsplatz möglich – etwa mit anderen Aufgaben oder reduzierter Belastung.

Häufige Fragen zur Kündigung wegen Krankheit (FAQ)

Darf mein Arbeitgeber mir während der Krankschreibung kündigen?

Ja. Ein gesetzliches Kündigungsverbot bei Krankheit gibt es nicht. Allerdings muss eine krankheitsbedingte Kündigung strenge Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen hat eine krankheitsbedingte Kündigung?

Sie braucht eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers (3-Stufen-Prüfung).

Ist eine Kündigung ohne BEM wirksam?

Oft nicht. Wurde kein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, ist die Kündigung in der Regel unverhältnismäßig und vor Gericht angreifbar.

Wie lange habe ich Zeit, mich zu wehren?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist musst du eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Bekomme ich bei Krankheit nach der Kündigung weiter Geld?

Ja. Die Entgeltfortzahlung läuft bis zu sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Bekomme ich eine Abfindung?

Es gibt keinen automatischen Anspruch. In der Praxis enden aber viele Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich und einer Abfindung.

Quellen

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG), §§ 1 und 4 (soziale Rechtfertigung, Klagefrist) — gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch IX, § 167 Abs. 2 (Betriebliches Eingliederungsmanagement) — gesetze-im-internet.de
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), §§ 3 und 8 — gesetze-im-internet.de
  • Bundesarbeitsgericht: Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung (3-Stufen-Prüfung) — bundesarbeitsgericht.de

Verwandte Artikel

Kündigung ohne Angabe von Gründen: Geht das? (2026)

<p>Du hältst ein Kündigungsschreiben in der Hand, in dem kein einziges Wort zum Grund steht – und fragst dich, ob das überhaupt erlaubt ist. Die gute Nachricht: Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist nicht automatisch unwirksam. Ob dein Arbeitgeber wirklich einen Kündigungsgrund braucht, hängt davon ab, ob das Arbeitsrecht dir Kündigungsschutz gewährt. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Kündigung ohne Grund zulässig ist, wann nicht und wie du mit einer Kündigungsschutzklage reagierst. Wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest, findest du passende Stellen in deiner Region über die <a href="https://meinestelle.de">Jobbörse von meinestelle.de</a>.</p>

22.08.2026

Fristgerechte Kündigung: Fristen, Inhalt und Muster (2026)

**Das Wichtigste in Kürze** * **Was es ist:** Die fristgerechte (ordentliche) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der **Kündigungsfrist**. * **Grundfrist:** Für Arbeitnehmer gelten **vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats** (§ 622 BGB). * **Schriftform:** Eine Kündigung ist nur **schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift** wirksam – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB). * **Kein Grund nötig:** Als Arbeitnehmer musst du **keinen Kündigungsgrund** angeben. * **Zugang zählt:** Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Empfänger **ankommt**, nicht das Datum des Schreibens. Du willst deinen Job kündigen und alles richtig machen? Eine fristgerechte Kündigung ist unkompliziert – wenn du Frist, Form und Inhalt beachtest. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Kündigung erst später wirkt. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wie du korrekt kündigst, und gibt dir ein Muster an die Hand. Den nächsten Job findest du in der [Jobbörse von meinestelle.de](https://meinestelle.de).

12.07.2026

Kündigung aus gesundheitlichen Gründen: Ein Überblick für Arbeitnehmer

Gesundheitliche Probleme können den Arbeitsalltag grundlegend beeinflussen – manchmal bis zum Punkt, an dem eine Kündigung unausweichlich scheint. Doch was bedeutet das für dich als Arbeitnehmer? Wie läuft eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ab? Was sind deine Rechte? Und welche Wege gibt es, den Arbeitsplatz zu erhalten oder einen fairen Übergang zu gestalten? In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte – von rechtlichen Rahmenbedingungen über aktuelle Trends bis hin zu praxisnahen Empfehlungen.

13.12.2025
Seite 1 von 2

© Alle Rechte vorbehalten - meinestelle.de | azubistelle.de