Kündigungsschreiben am Arbeitsplatz prüfen

Kündigung per Einschreiben: Muss das sein? (2026)

Du willst kündigen und fragst dich, ob du das Kündigungsschreiben per Einschreiben schicken musst? Oder dein Arbeitgeber hat dir per Einschreiben gekündigt und du bist unsicher, wann das überhaupt als zugegangen gilt? In beiden Fällen kommt es auf den Zugang an – und genau hier lauern die typischen Fehler. In diesem Beitrag erfährst du, welche Form eine Kündigung braucht, welcher Versandweg sicher ist und warum das Einschreiben nicht automatisch die beste Lösung ist. Wenn du nach der Kündigung neu durchstarten willst, hilft dir die Jobbörse von meinestelle.de.

Renate Wienkoop • Veröffentlicht: 27.08.2026 • 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB) – ein Einschreiben ist aber nicht vorgeschrieben.
  • Entscheidend ist nicht der Versandweg, sondern der nachweisbare Zugang beim Empfänger (§ 130 BGB).
  • Das Übergabe-Einschreiben ist riskant: Ist niemand da, gibt es nur eine Benachrichtigung – der Zugang verzögert sich oder ist strittig.
  • Das Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbeleg ist meist die bessere Wahl, gilt aber nicht als völlig wasserdicht.
  • Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder die Zustellung durch einen Boten, der den Inhalt kennt.
Arbeitnehmerin unterschreibt ein Kündigungsschreiben am Schreibtisch

Muss eine Kündigung per Einschreiben verschickt werden?

Nein. Ein Einschreiben ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Was das Gesetz wirklich verlangt, sind zwei Dinge:

  1. Schriftform (§ 623 BGB): Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig vom Kündigenden unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist unwirksam.
  2. Zugang (§ 130 BGB): Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht – also in dessen Machtbereich gelangt und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann.

Das Einschreiben ist also kein Selbstzweck, sondern nur ein möglicher Weg, den Zugang zu dokumentieren. Wer eine Kündigung versendet, trägt die Beweislast für den Zugang. Deshalb ist die zentrale Frage nicht "Einschreiben oder nicht?", sondern "Wie kann ich den Zugang sicher nachweisen?".

Warum ist der Zugang so wichtig?

Der Zugang entscheidet über die Wahrung der Kündigungsfrist. Erst mit dem Zugang beginnt die Frist zu laufen – und beim Arbeitnehmer auch die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage. Geht das Kündigungsschreiben zu spät zu, verschiebt sich das Ende des Arbeitsverhältnisses unter Umständen um einen ganzen Monat oder mehr.

Eine Kündigung gilt nach § 130 BGB als zugegangen, sobald sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Bei einem Einwurf in den Briefkasten ist das in der Regel zu dem Zeitpunkt der Fall, zu dem mit der nächsten Leerung zu rechnen ist – üblicherweise am selben Tag, wenn der Einwurf zu den gewöhnlichen Postzeiten erfolgt. Wer den Zugang nicht beweisen kann, steht im Streitfall mit leeren Händen da.

Die verschiedenen Einschreiben-Arten im Vergleich

Wenn du dich trotzdem für ein Einschreiben entscheidest, solltest du die Unterschiede kennen. Denn nicht jedes Einschreiben sichert den Zugang gleich gut.

Versandweg Wie funktioniert es? Eignung für die Kündigung
Übergabe-Einschreiben (Standard) Postbote übergibt persönlich gegen Unterschrift Riskant: Ist niemand da, nur Benachrichtigung – Zugang verzögert oder strittig
Einschreiben mit Rückschein Wie Übergabe-Einschreiben, plus Empfangsbestätigung mit Datum Selbes Risiko der Nichtannahme wie beim Übergabe-Einschreiben
Einwurf-Einschreiben Einwurf in den Briefkasten, Auslieferungsbeleg dokumentiert Datum Praktischer, da kein Abholen nötig; Beleg dient als Indiz
Persönliche Übergabe mit Zeugen Du übergibst das Schreiben direkt, eine Person bezeugt es Sehr sicher, sofortiger Zugang
Zustellung durch Boten Bote kennt den Inhalt und wirft ein bzw. übergibt Sehr sicher, Bote kann den Zugang bezeugen

Das Problem beim Übergabe-Einschreiben: Ist der Empfänger beim Zustellversuch nicht zu Hause, hinterlässt der Postbote nur eine Benachrichtigung. Das Kündigungsschreiben selbst ist damit noch nicht zugegangen. Der Zugang tritt erst ein, wenn der Empfänger die Sendung abholt – holt er sie gar nicht ab, kann der Zugang ganz scheitern. Auch das Einschreiben mit Rückschein löst dieses Grundproblem nicht.

Warum das Einwurf-Einschreiben oft besser ist: Beim Einwurf-Einschreiben wirft der Postbote die Sendung in den Briefkasten und dokumentiert das mit einem Auslieferungsbeleg. Der Zugang tritt mit dem Einwurf ein, ein Abholen ist nicht nötig. Der Auslieferungsbeleg gilt vor Gericht als starkes Indiz für den Zugang – auch wenn er nicht in jedem Fall als hundertprozentiger Vollbeweis anerkannt wird.

Infografik zum Zustellungsprozess eines Einschreibens mit Zustellversuch, Benachrichtigung, Abholung und Zugangsbestätigung

Was ist der sicherste Weg, eine Kündigung zuzustellen?

Aus Sicht der Beweissicherheit sind diese beiden Wege am stärksten:

  • Persönliche Übergabe mit Zeugen: Du übergibst das Kündigungsschreiben direkt und lässt eine vertrauenswürdige Person bestätigen, dass und wann die Übergabe stattgefunden hat. Lass dir den Empfang am besten schriftlich quittieren.
  • Zustellung durch einen Boten: Eine Person, die den Inhalt des Schreibens kennt, wirft es in den Briefkasten oder übergibt es. Der Bote kann später vor Gericht bezeugen, was er eingeworfen hat und wann. Das ist besonders dann wertvoll, wenn ein Streit über den Inhalt entsteht.

Der entscheidende Vorteil dieser Wege: Der Zeuge oder Bote kann nicht nur den Zeitpunkt, sondern auch den konkreten Inhalt bestätigen. Beim Einschreiben weiß der Postbote dagegen nicht, was im Umschlag steckt.

Praxistipps für deine Kündigung

So vermeidest du Fehler bei der Zustellung deiner Kündigung:

  • Schriftform wahren: Drucke das Kündigungsschreiben aus und unterschreibe eigenhändig. Keine E-Mail, kein Scan.
  • Zugang dokumentieren: Wähle einen Weg, der den Zugang nachweisbar macht – Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbeleg, Übergabe mit Zeugen oder Boten.
  • Datum festhalten: Notiere genau, wann und wie du das Schreiben zugestellt hast.
  • Kopie behalten: Bewahre eine unterschriebene Kopie und alle Belege (Auslieferungsbeleg, Quittung) auf.
  • Frist einrechnen: Plane genug Vorlauf ein, damit die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist zugeht. Mehr dazu im Beitrag Fristgerechte Kündigung.

Übrigens gilt: Auch wenn du selbst kündigst, trägst du die Beweislast für den Zugang beim Arbeitgeber. Die Übergabe direkt im Büro gegen Empfangsbestätigung ist hier oft am einfachsten.

Häufige Fragen zu Kündigung per Einschreiben (FAQ)

Muss ich eine Kündigung per Einschreiben verschicken?

Nein. Ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben sind nur die Schriftform (§ 623 BGB) und der nachweisbare Zugang (§ 130 BGB). Ein Einschreiben ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Zugang zu belegen.

Welches Einschreiben ist für eine Kündigung am besten?

Das Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbeleg ist meist praktischer als das Übergabe-Einschreiben, weil der Zugang mit dem Einwurf eintritt und kein Abholen nötig ist.

Warum ist das Übergabe-Einschreiben riskant?

Ist beim Zustellversuch niemand zu Hause, gibt es nur eine Benachrichtigung. Das Schreiben gilt dann noch nicht als zugegangen, und der Zugang kann sich verzögern oder ganz scheitern.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?

Wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann (§ 130 BGB). Beim Briefkasteneinwurf ist das in der Regel zur nächsten üblichen Leerungszeit der Fall.

Was ist der sicherste Weg, eine Kündigung zuzustellen?

Die persönliche Übergabe mit Zeugen oder die Zustellung durch einen Boten, der den Inhalt kennt. Beide können Zeitpunkt und Inhalt vor Gericht bestätigen.

Wer muss den Zugang der Kündigung beweisen?

Derjenige, der kündigt. Du trägst also die Beweislast dafür, dass und wann dein Kündigungsschreiben beim Empfänger angekommen ist.

Fazit

Eine Kündigung per Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Pflicht sind nur die Schriftform und der nachweisbare Zugang. Das Übergabe-Einschreiben ist riskant, weil eine bloße Benachrichtigung den Zugang nicht auslöst. Das Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbeleg ist praktischer, aber kein hundertprozentiger Beweis. Am sichersten zustellst du persönlich mit Zeugen oder über einen Boten. Halte Zeitpunkt und Belege immer fest.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch § 623 (Schriftform der Kündigung) — gesetze-im-internet.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 130 (Wirksamwerden gegenüber Abwesenden) — gesetze-im-internet.de
  • Kündigung: Form und Zugang der Kündigungserklärung — haufe.de
  • Zugang einer Kündigung im Arbeitsrecht — kanzlei-hasselbach.de
  • Zugang Kündigung beweisen: Briefkasten, Einschreiben, Bote — haidari.legal

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